Wer in Deutschland eine Erbschaft antritt, steht oft vor der Frage: „Wie weise ich nach, dass ich rechtmäßiger Erbe bin?“ Ob bei der Bank, dem Grundbuchamt oder gegenüber Versicherungen – oft wird ein offizielles Dokument verlangt. Hier kommt der Erbschein ins Spiel.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie das Dokument wirklich brauchen, welche Kosten entstehen und wie der Weg zum Nachlassgericht abläuft.

Was genau ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein offizielles Zeugnis des Nachlassgerichts. Er dient als Legitimation im Rechtsverkehr. Er bescheinigt schwarz auf weiß, wer Erbe ist und wie groß der jeweilige Erbteil (bei Erbengemeinschaften) ausfällt.

Der „Gute Glaube“ (Öffentlicher Glaube)

Ein großer Vorteil: Vertragspartner dürfen auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen. Wenn Sie sich mit einem Erbschein ausweisen, ist der Geschäftspartner rechtlich geschützt, selbst wenn sich die Erbfolge später als falsch herausstellen sollte.


Wann ist ein Erbschein zwingend erforderlich?

Überraschenderweise benötigen Sie nicht in jedem Erbfall einen Erbschein. Er kostet Geld, daher lohnt sich vorab die Prüfung:

  • Pflicht bei gesetzlicher Erbfolge: Wenn es kein Testament gibt, ist der Erbschein meist der einzige anerkannte Nachweis.
  • Immobilien & Grundbuch: Bei handschriftlichen Testamenten verlangt das Grundbuchamt zwingend einen Erbschein für die Umschreibung.
  • Banken und Behörden: Oft fordern Banken das Dokument an, um Konten freizugeben.

Wann Sie sich die Kosten sparen können:

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Grundbuchämter und Banken dies in der Regel als ausreichenden Nachweis (§ 35 GBO). Auch über den Tod hinaus geltende Vollmachten (transmortale Vollmachten) können den Erbschein oft überflüssig machen.


So beantragen Sie den Erbschein: Ablauf und Unterlagen

Ein Erbschein wird niemals automatisch ausgestellt. Sie müssen ihn aktiv beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) oder über einen Notar beantragen.

Diese Dokumente sollten Sie bereithalten:

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass.
  • Die Sterbeurkunde des Erblassers.
  • Das Testament oder der Erbvertrag (falls vorhanden).
  • Ohne Testament: Urkunden zum Nachweis der Verwandtschaft (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden).

Wichtig: Der Antragsteller muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Dies erfordert ein persönliches Erscheinen beim Gericht oder Notar.


Mit welchen Kosten müssen Erben rechnen?

Die Gebühren für einen Erbschein sind gesetzlich im GnotKG geregelt und richten sich nach dem Netto-Nachlasswert (Vermögen abzüglich Schulden) zum Zeitpunkt des Erbfalls.

NachlasswertGebühr für Antrag/VersicherungGebühr für ErteilungGesamtkosten (ca.)
10.000 €75 €75 €150 €
200.000 €435 €435 €870 €
1.000.000 €1.735 €1.735 €3.470 €

Steuer-Tipp: Die Kosten für die Erlangung des Erbscheins können als Erbfallkosten von der Erbschaftsteuer abgesetzt werden. Das Finanzamt gewährt hierfür (zusammen mit Bestattungskosten) einen Pauschbetrag von 10.300 €.


Besonderheit: Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)

Befinden sich Immobilien oder Konten im EU-Ausland (z. B. ein Ferienhaus in Spanien oder Frankreich)? Dann reicht ein deutscher Erbschein oft nicht aus. Hier gibt es das Europäische Nachlasszeugnis.

  • Vorteil: Es erspart teure Beglaubigungen (Apostillen) im Ausland.
  • Achtung: Es ist standardmäßig nur 6 Monate gültig und muss danach ggf. verlängert werden.

Fazit: Erst prüfen, dann beantragen

Ein Erbschein ist ein mächtiges Werkzeug, aber nicht immer notwendig. Bei komplizierten Familienverhältnissen oder unklaren Testamenten ist eine proaktive Beweisführung gegenüber dem Gericht entscheidend.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung oder sind Sie unsicher, ob ein Erbschein in Ihrem Fall nötig ist? Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Beratung durch einen Experten für Erbrecht.